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Fahren ohne FAHRERKARTE ? ? ?

in Recht und Ordnung Arbeitnehmer 06.11.2010 03:36
von kroschka • 206 Beiträge

Na was sagt man dazu, es geht doch wenn :

Unter folgenden Bedingungen darf das Fahrzeug ohne Fahrerkarte durch den Fahrer bewegt werden:

1.) Fahrerkarte ist defekt.

2.) Fahrerkarte ist verloren gegangen.

3.) Fahrerkarte wurde gestohlen

Trifft einer dieser drei Gründe zu, darf das Fahrzeug vom Fahrer 15 Tage ohne Fahrerkarte bewegt werden. Innerhalb von 7 Kalendertagen muss der Fahrer eine neue Fahrerkarte beantragt haben.

Des Weiteren muss vor Fahrtbeginn ein Tagesausdruck mit folgenden Angaben vom Fahrer erstellt werden.

1.) Name des Fahrers

2.) Führerscheinnummer oder Fahrerkartennummer

3.) Unterschrift.

Bei Beendung der Fahrt ist nochmals ein Tagesausdruck mit den oben aufgeführten Angaben sowie den ausgezeichneten Aktivitäten zu erstellen.

Vorsicht: Die Ausdruck- bzw. Aufzeichnungspflicht beim Mischbetrieb kann in den Nachbarländern anders als in Deutschland gehandhabt werden.

Den Fahrern muss ausreichend Druckerpapier zur Verfügung gestellt werden, damit der gesetzeskonforme Betrieb jederzeit gewährleistet ist.

Mit speziellen Auswertungsprogrammen können Sie neben den Lenk- und Ruhezeiten beispielsweise die Fahrereinsatzplanung und die Einhaltung der EU-Sozialvorschriften prüfen. Darüber hinaus können Sie die Tourenplanung und Kostenkontrolleoptimieren und Zusatzservices nutzen.

Beim Einsatz von Mietfahrzeugen hat der Unternehmer, der ein Fahrzeug anmietet, zu Beginn und am Ende des Mietzeitraumes durch Verwendung der Unternehmenskarte sicherzustellen, dass die Daten des Fahrzeugspeichers über die mit dem Fahrzeug durchgeführten Fahrten übertragen und bei ihm gespeichert werden. Ist dies nicht möglich, ist durch den Fahrer zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums jeweils ein Tagesausdruck zu fertigen und dem Unternehmer zur Aufbewahrung zu übergeben. A C H T U N G: Die gilt nur in Ausnahmefällen. In diesem Fall muss der Vermieter auf Verlangen des Fahrzeugmieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses bzw. spätestens drei Monate nach dessen Beginn oder der letzten Datenübermittlung die für den Fahrzeugmieter relevanten Daten in geeigneter Form zu Verfügung stellen. Oder es besteht zwischen beiden Parteien ein Vertrag der die Verwaltung und Aufbewahrung der digitalen Fahrzeugdaten regelt..

Angefügte Bilder:
job9.gif

gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.................

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